Unternehmen wie Google und Facebook gehören 2021 mit zu den größten börsennotierten Unternehmen weltweit. Mit Umsätzen in 2-3-stelliger Milliardenhöhe und einer Billionenschweren Marktkapitalisierung ist der Wert dieser Unternehmen nicht mehr zu übersehen. Und das, obwohl beide Unternehmen einen Großteil Ihrer Produkte kostenlos zur Verfügung stellen. Wie diese Unternehmen trotzdem Geld verdienen können, was sie mit den Daten ihrer Nutzer machen und wie man sich dagegen schützen kann, das erklären wir in diesem Blog.
Wer das Internet schon einmal genutzt oder sich damit auseinandergesetzt hat wird von diesen Unternehmen schon einmal gehört haben: Google und Facebook. Mit der zunehmenden Verbreitung des Internets Anfang der 2000er Jahre sind auch diese Unternehmen stetig gewachsen und gehören mittlerweile zu den wertvollsten der Welt. Um sich diesen Erfolg erklären zu können, muss man zunächst einmal verstehen, wie die Unternehmen funktionieren: Google und Facebook bieten den größten Teil ihrer Produkte kostenfrei an. Nutzer müssen nichts bezahlen, um eine Suche bei Google zu tätigen, sich auf Facebook zu vernetzen, Youtube Videos zu schauen oder sich bei Google Maps den Weg herauszusuchen. Stattdessen werden Werbeanzeigen geschaltet, die zur Finanzierung der Angebote dienen. Dieses Konzept ist so weit schon aus dem Privatfernsehen oder aus Zeitungen bekannt. Interessant wird es aber bei den Konfigurationsmöglichkeiten der Werbung. So lassen sich über die Firmenkundenportale der Anbieter sehr feine Zielgruppen einstellen, für die die jeweilige Werbung geschalten wird. Das fängt bei Informationen zum Alter und zum Wohnort an und endet bei genauen Interessen, soziodemografischen Daten und weiteren Feinheiten. Google und Facebook kennen Ihre Nutzer sehr genau und können ihnen daher sehr gezielt Werbung ausspielen.
Google und Facebook sind dabei nicht allein, man spricht von den „Big 5“ Tech-Unternehmen, die den Markt der Technologie dominieren und alle auf diese Methoden zurückgreifen. Hierzu gehören noch Microsoft, Apple und Amazon. Sie alle sammeln Daten ihrer Nutzer und nutzen sie für den Verkauf von Werbung oder die Optimierung ihrer eigenen Angebote.
Die Unternehmen sammeln die Daten während Verbraucher ihre Produkte nutzen. Neben den Daten, die ein Kunde freiwillig preisgibt, beispielsweise den Namen und das Alter, werden über Website-Besuche, Verweildauer, die Nutzung bestimmter Dienste und mehr genaue Nutzerprofile erstellt. Aus diesen versucht dann ein Algorithmus herauszufinden, welche Interessen der Nutzer hat und in welcher Lebenslage er sich befindet. Hierfür werden dank kostenlos angebotener Analysetools und kostengünstigen Servern auch Websites anderer Unternehmen mit analysiert. Wenn ein Unternehmen beispielsweise ein Facebook-Plugin in seiner Website einbindet, kann Facebook auch hier analysieren, welche Nutzer sich wie lange auf welcher Seite befinden. Dank intelligentem Tracking, mithilfe von Cookies, IP-Verfolgung und weiterer Maßnahmen, kann so ein genaues Nutzerprofil erstellt werden. Ein Beispiel: Öffnet man als Nutzer die Website eines Elternratgebers an, schaut auf Amazon nach Kinderbetten oder tritt bei Facebook einem Elternforum bei, könnten die Unternehmen schlussfolgern, dass man gerade selbst kurz davor ist, Kinder zu bekommen. Haben die Unternehmen dann noch Informationen über das aktuelle Alter, könnte auch noch geschlussfolgert werden, ob es sich um ein eigenes Kind, oder vielleicht ein Enkelkind handelt.
Die Unternehmen machen aus der Verwendung der Nutzerdaten kein Geheimnis: Sie nutzen sie für gezielte Werbung. Im oben angesprochenen Beispiel könnte eine Konsequenz dann beispielsweise sein, dass der betroffene Nutzer in Zukunft mehr Werbung für Windeln und andere Artikel für Neugeborene angezeigt bekommt. Die Unternehmen nutzen die Daten, um wieder anderen Firmen zielgruppengerechte Werbung anzubieten. Die große Gefahr ist, dass Kunden hierdurch manipuliert werden könnten. Schafft man es aus den Nutzerdaten ein perfektes Persönlichkeitsprofil herauszurechnen, könnte zukünftig Werbung immer zu Zeiten ausgespielt werden, in denen der jeweilige Nutzer möglicherweise am empfänglichsten dafür ist. Das wäre dann eine Ausnutzung vulnerabler Momente und würde tief in die Selbstbestimmung der Nutzer eingreifen, ohne dass diese dies merken. Ganz abgesehen davon könnte es beunruhigend sein seine persönlichen Daten, wie Nutzungsverhalten und Persönlichkeit, bei Unternehmen zu wissen, die selbst vor Allem auf ihren eigenen Profit aus sind.
Eine einfache Lösung für diese Problematik gibt es bislang nicht. Die Unternehmen und ihre Produkte verstecken sich in nahezu jeder Website, die weltweit angeboten wird. Wer einmal den Selbsttest wagen will, kann sich das kostenlose Browserplugin „Big Tech Detective“ einmal herunterladen. Dort gibt es die Möglichkeit, alle Dienste der 5 größten Tech Unternehmen auf Webseiten entweder sichtbar zu machen oder sogar ganz zu blockieren. Ein kurzer Test zeigt: So gut wie keine Website kommt ohne Tools eines dieser Anbieter aus, wer sich also gegen diese Unternehmen verschließen will, muss sich vor dem ganzen Internet verschließen.
Und dennoch: Man kann es den Unternehmen schwerer machen, an seine Daten zu kommen. In erster Instanz sollte man, sobald man die Dienste der jeweiligen Unternehmen nicht mehr direkt nutzt, sich sofort aus deren Konten ausloggen. Es kann aber auch hilfreich sein, bei einigen Diensten auf Alternativen auszuweichen, um seine persönlichen Daten zu scthüzen.
Für den beliebten Chrome Browser gibt es sicherere Alternativen wie Firefox oder der Brave Browser, die gezielt versuchen, das Tracking der Seiten zu verhindern indem beispielsweise Cookies blockiert werden.
Für den Kartendienst Google Maps gibt es seit einer Weile die Alternative „Here WeGo“. Der Dienst ermöglicht eine Navigation ohne ständige Internetverbindung und wird nicht durch Nutzerdaten finanziert.
Die Google Suche lässt sich durch die Suchmaschine „DuckDuckGo“ ersetzen, die zwar die gleichen Suchergebnisse wie Google anzeigt, dabei aber die Identität des Suchenden verschleiert und eine Nachverfolgung damit erschwert.
Als Cloud Speicher könnte man anstelle der amerikanischen Anbieter Onedrive, Google Drive, oder Amazon Cloud darüber nachdenken, auf einen Deutschen Host, wie dem epnox Rechenzentrum oder im privaten Bereich auf Strato oder 1&1 Ionos zu setzen. Diese Anbieter unterliegen europäischem Recht und sind damit deutlich datenschutzfreundlicher.
Für Google Mail gibt es ebenfalls deutsche Alternativen wie Web.de oder GMX im Privatbereich oder epnox für Geschäftskunden. Hier wird vor allem damit geworben, dass Mails nicht mitgelesen werden (Google Mail hält sich diese Option offen) und ein Versand unter diesen Anbietern auf ausschließlich deutschen Servern erfolgt.
Für Youtube/Amazon/Apple Music bieten mit Spotify und Deezer zwei Anbieter aus Europa ebenfalls Lösungen als Workaround an.
Der bekannte Whatsapp Messenger lässt sich durch Apps wie Signal oder Threema ersetzen. Die vor ein paar Jahren noch ausdrücklich empfohlene Alternative Telegram wird hingegen mittlerweile als nicht mehr so sicher angesehen.
Grundsätzlich macht es datenschutztechnisch Sinn bei einigen Diensten auf bezahlvarianten umzusteigen. Dienste die kostenlos angeboten werden, müssen ihr Geld stets aus anderen Quellen beziehen, in der Regel durch Werbung und die Verarbeitung von Nutzerdaten.
Alles in Allem ist es nur schwer seine persönlichen Daten sicher zu halten, ohne vollständig auf das Internet zu verzichten. Die Dienste der weltweit größten Tech-Unternehmen haben vor allem auch aus dem Grund eine große Popularität erlangt, dass sie schlicht und ergreifend sehr gut gemacht sind. Selbst nach aller Recherche und gesammelter Skepsis haben auch wir am Ende wieder zu einem Dienst dieser Unternehmen gegriffen. Dennoch ist Aufklärung über die Gefahren sehr wichtig, nur so kann ein Bewusstsein über den Umgang mit den eigenen Daten geschaffen werden. Die Wahl der richtigen Online-Dienste sowie ein umsichtiger Umgang damit kann es den „Big 5“ der Tech-Industrie außerdem Erschweren, ein detailliertes Datenprofil über einen zu erstellen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel der Firma epcan GmbH („Veranstalter“) und dem teilnehmenden Kunden („Teilnehmer“).
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion bei der Nacht der Ausbildung am 17.11.2022 in Vreden. Veranstalter des Gewinnspiels ist die epcan GmbH, Stadtlohner Str. 6, 48691 Vreden.
Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel von epcan, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen ist ein Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars notwendig. Neben den Kontaktdaten ist auch die korrekte Beantwortung der Gewinnspielfragen nötig.
Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist am 17.11.2022 von 17:00 bis 20:00 möglich. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten die Nutzer die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, so bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen sowie die Angehörigen solcher Mitarbeiter und deren Verwandte.
Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Adressen oder Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbesondere vor bei:
Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn auch nachträglich aberkannt werden.
Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmer verlosen wir einen „Vreden Gutschein“ über 10€.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Teilnahmeschluss. Es kommen ausschließlich Teilnehmer in die Verlosung, die die Gewinnspielfragen korrekt beantwortet haben. Die Gewinnvergabe erfolgt per Zufallsprinzip.
Die Teilnehmer, die Gewinner der Verlosung sind, werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail oder, sofern eine Rufnummer angegeben wurde, telefonisch über den Gewinn informiert.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Teilnehmer, der gewonnen hat, oder an den gesetzlichen Vertreter des geschäftsunfähigen Teilnehmers.
Ein Umtausch, eine Übertragung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind ausgeschlossen.
Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten innerhalb Deutschlands übernimmt der Veranstalter. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet den Gewinn an eine Adresse außerhalb Deutschlands zu versenden und behält sich in diesem Fall vor, den Gewinn neu zu vergeben.
Mit der Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Teilnehmer über. Für Lieferschäden ist der Veranstalter nicht verantwortlich.
Mit Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers, der gewonnen hat. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Teilnehmer, der gewonnen hat, selbst verantwortlich.
Meldet sich der Teilnehmer, der gewonnen hat, nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen und den Gewinn dann auf einen anderen Teilnehmer zu übertragen.
Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Teilnehmer, der gewonnen hat, einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder seinen Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen Gründen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße oder planmäßige Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Der Veranstalter wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts verwenden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Der Veranstalter wir die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt.
Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten.
Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
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